Asbestsanierung nach TRGS 519
Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder In-standhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.
Die TRGS konkretisiert ebenfalls die Forderungen der Gefahrstoffverordnung.
Wir bieten Asbest Sanierung Europaweit an.
Durch die Teilnahme am Asbest-Lehrgang haben unsere Mitarbeiter den Asbestschein erworben.
